Rechtsprinzip
Шрифт:
Entwicklung von Rechtsgrundsatzen
Die Rechtsgrundsatze bestimmen Moglichkeiten zur Verbesserung von Rechtsnormen und dienen als Leitideen fur den Gesetzgeber. Sie sind das Bindeglied zwischen den Grundgesetzen der Entwicklung und Funktionsweise der Gesellschaft und dem Rechtssystem. Dank der Grundsatze passt sich das Rechtssystem den wichtigsten Interessen und Bedurfnissen von Mensch und Gesellschaft an und wird mit ihnen vereinbar.
Rechtsgrundsatze werden in diejenigen unterteilt, die fur das Recht als Ganzes (allgemeines Recht), seine einzelnen Zweige (sektoral) oder eine Gruppe verwandter Zweige (intersektoral) charakteristisch sind. Beispielsweise umfasst das Sektorprinzip das Prinzip der Individualisierung der Bestrafung im Strafrecht und das Intersektorprinzip das Prinzip des Adversarismus im Zivilprozessrecht und im Strafprozessrecht.
Uber die allgemeinen Merkmale von Rechtsgrundsatzen sind sich Wissenschaftler fast einig und weisen darauf hin, dass diese nicht das Ergebnis des subjektiven Ermessens des Gesetzgebers sind, sondern die dem Recht objektiv innewohnenden Eigenschaften. Wenn es jedoch darum geht, eine spezifische Liste allgemeiner Rechtsgrundsatze zu erstellen, hat jeder Autor seine eigene Meinung.
Alekseev S.S. hebt die Grundsatze der Legalitat, Fairness, Rechtsgleichheit (Universalitat der Rechtspersonlichkeit), sozialer Freiheit, sozialer, burgerlicher Pflicht (Disziplin), objektiver Wahrheit und Verantwortung fur Schuld hervor 1 .
1
Alekseev S.S. Probleme der Rechtstheorie. Moskau, 2002. Bd. 1. S. 108-109
Babaev V.K. sieht im Recht die allgemeinen Grundsatze der Gerechtigkeit und Freiheit, die in anderen Rechtsgrundsatzen entwickelt werden; Demokratie in der Rechtsbildung und -durchsetzung, Legalitat, nationale Gleichheit, Humanismus, Gleichheit der Burger vor dem Gesetz, gegenseitige Verantwortung von Staat und Einzelnem 2 .
Laut V. N. Sinyukov zeichnet sich das russische Recht durch die Grundsatze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, des Foderalismus in der Struktur des Staates und der Struktur des Rechtssystems, der rechtlichen Gleichheit der Burger vor dem Gesetz, des politischen, ideologischen und wirtschaftlichen Pluralismus aus. Humanismus, Unverletzlichkeit und Unverausserlichkeit, die Geltung der Menschenrechte, Legalitat, Gerechtigkeit, Schuldverantwortung 3 .
2
Allgemeine Rechtstheorie / Ed. V. K. Babaev. Nischni Nowgorod 1993. S. 128–132.
3
Vorlesungsreihe zur Staats- und Rechtstheorie / Ed. A. V. Malko. Saratov, 1993. Teil 1. S. 67-68.
Eine weitere Liste von Rechtsgrundsatzen wurde von O. I. Tsybulevskaya vorgeschlagen. Dies sind soziale Gerechtigkeit, Gleichheit der Burger, Einheit der Rechte und Pflichten, Humanismus, eine Kombination aus Uberzeugung und Zwang im Gesetz, Demokratie 4 .
Die oben genannten Meinungen reichen aus, um uns davon zu uberzeugen, dass es erhebliche Unterschiede in den Ansichten verschiedener Wissenschaftler gibt. Daruber hinaus scheint es schwierig zu sein, die Subjektivitat bei der Losung dieses Problems zu uberwinden. Es ist kein Zufall, dass in manchen Lehrbuchern die Frage der Rechtsgrundsatze uberhaupt nicht thematisiert wird.
4
Staats- und Rechtstheorie: Vorlesungsreihe / Ed. N. I. Matuzova, A. V. Malko. Saratow, 1995. S. 122.
Und doch gibt es einen anderen Autor, dessen Meinung berucksichtigt werden muss. Das ist der Gesetzgeber. Rechtsgrundsatze sind in der Verfassung der Russischen Foderation verankert. Allerdings mussen hier zwei Punkte berucksichtigt werden: Erstens sind nicht alle in der Verfassung Russlands formulierten Grundsatze rechtsgultig (z. B. das Prinzip der Gewaltenteilung), und zweitens enthalt die Verfassung der Russischen Foderation keine vollstandige Liste allgemeiner Rechtsgrundsatze, die in anderen Vorschriften verankert oder aus der allgemeinen Bedeutung von Gesetzen abgeleitet werden konnen.
Der Inhalt der aktuellen Verfassung der Russischen Foderation ermoglicht es uns, die folgenden Rechtsgrundsatze hervorzuheben: Demokratie, Foderalismus, Achtung der Menschenrechte und Freiheiten, unmittelbare Wirkung allgemein anerkannter Grundsatze und Normen des Volkerrechts, Vorrang der Verfassung und Gesetze, Gleichheit, Gleichheit aller Eigentumsformen, Gerechtigkeit.
In Kunst. 6 des Burgerlichen Gesetzbuches der Russischen Foderation spricht von der Moglichkeit, bei Vorliegen von Gesetzeslucken nicht nur die allgemeinen Grundsatze und die Bedeutung des Zivilrechts, sondern auch die Anforderungen von Treu und Glauben, Angemessenheit und Fairness anzuwenden. Diese Anforderungen haben allgemeine rechtliche Bedeutung und daher ist es logisch anzunehmen, dass sie sich aus den Rechtsgrundsatzen von Treu und Glauben, Angemessenheit und Billigkeit ergeben.
Zu den im Gesetz nicht unmittelbar formulierten Grundsatzen zahlen die Grundsatze der Schuldverantwortung und der untrennbaren Verbindung von Rechten und Pflichten.
Schauen wir uns einige allgemeine Rechtsgrundsatze genauer an.
Der Grundsatz der Gerechtigkeit ist von besonderer Bedeutung. Es druckt am besten das allgemeine gesellschaftliche Wesen des Rechts aus, den Wunsch, einen Kompromiss zwischen den Teilnehmern der Rechtsbeziehungen, zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft, dem Burger und dem Staat zu finden. Gerechtigkeit erfordert Koharenz zwischen Handlungen und ihren sozialen Folgen. Arbeit und Bezahlung, Schaden und Entschadigung, Verbrechen und Strafe mussen verhaltnismassig sein. Gesetze spiegeln diese Verhaltnismassigkeit wider, wenn sie dem Grundsatz der Gerechtigkeit genugen.
Конец ознакомительного фрагмента.